Bundesrat
Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule beschlossen

10.09.2021 | Stand 12.10.2021, 14:54 Uhr

Grundschulkinder sollen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bekommen. Das gilt ab dem Einschuljahrgang 2026/2027.- Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Familie und Beruf zu vereinbaren, könnte bald etwas einfacher werden. Denn Grundschulkindern soll künftig ein Ganztagsplatz zustehen. Bund und Länder haben nun die Weichen dafür gestellt.

Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, bekommen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem «Ganztagsförderungsgesetz» zugestimmt.

Vorausgegangen war ein langer Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung des Vorhabens. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte am Montag (6. September) schließlich einen Kompromiss gefunden. Der Bund sagt nun zu, sich langfristig mit 1,3 Milliarden Euro an den jährlichen Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung zu beteiligen. Zuvor hatte er knapp 1 Milliarde angeboten. Das war den Ländern zu wenig. Zudem beteiligt sich der Bund prozentual auch stärker an Neubau- oder Renovierungskosten bei Investitionen in Ganztagsplätze als zuerst geplant.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sprach im Bundesrat von einer Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies sei ein sehr wichtiger Tag. «Unzählige Familien werden es uns danken», sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).

Der Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule ist das letzte Großprojekt aus dem Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung, das vor der Bundestagswahl noch in Kraft gesetzt wird. Die Herausforderung bei der Umsetzung wird sein, genügend Fachkräfte für die schätzungsweise 600.000 bis 800.000 zusätzlichen Ganztagsplätze zu finden, die nun geschaffen werden müssen.