Alles zurück auf Los?
Was nun für die Rückkehr ins Büro gilt

11.08.2021 | Stand 16.08.2021, 17:22 Uhr

Lange waren viele Arbeitsplätze im Büro verweist. Nach Ende der Homeoffice-Pflicht können Unternehmen die Arbeit von zu Hause jetzt freiwillig weiter ermöglichen.- Foto: Catherine Waibel/dpa-tmn

Die Infektionszahlen sinken stetig, die Inzidenzen sind niedrig. Die Homeoffice-Pflicht ist ausgelaufen. Für viele Unternehmen ist eine neue Übergangsphase angebrochen. Was gilt jetzt für Beschäftigte?

Bundesnotbremse? Homeoffice-Pflicht? Corona-Arbeitsschutzverordnung? Wie war das noch mal? Seit Anfang Juli gelten wieder neue Regeln für Beschäftigte. Was Sie jetzt wissen müssen:

Müssen jetzt alle wieder zurück ins Büro?

«Wenn man es auf einen einfachen Nenner bringen möchte, dann lautet die Antwort 'Ja'», bewertet Rechtswissenschaftler Prof. André Niedostadek die Lage. Die Homeoffice-Pflicht war eine an die Bundesnotbremse gekoppelte Sonderregelung. Und sie war nur für einen begrenzten Zeitraum gedacht, nun sei die Pflicht nach dem Infektionsschutzgesetz «passé».

«Ein bisschen ist es wie beim Spiel Monopoly: Da gibt es ja auch die Karte 'Gehe zurück auf Los'. Und so heißt es 'Gehe zurück ins Büro', wenn Unternehmen diese Karte ziehen», so der Arbeitsrechtsexperte von der Hochschule Harz.

Uneingeschränkt gilt das aber nicht. Unternehmen können das Arbeiten im Homeoffice auf freiwilliger Basis weiter ermöglichen. Da, wo es vor Corona schon eine Homeoffice-Vereinbarung gab, sei diese auch nach wie vor wirksam, so Niedostadek.

Der Rechtswissenschaftler weist darauf hin, dass Beschäftigte nicht einfach ohne Grund dem Büro fernbleiben und weiter im Homeoffice arbeiten sollten. «Man riskiert gegebenenfalls eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.»

Ein Teil der Beschäftigten sehnt sich zurück ins Büro. Dürfen die jetzt in jedem Fall wieder zurück?

Nein. Arbeitgebern obliegt laut André Niedostadek eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten. Unternehmen müssten dafür sorgen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Regeln arbeiten können, die dem Infektionsschutz entsprechen. «Denn der Infektionsschutz ist ja nicht aufgehoben. Es gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung.»

Die Verordnung wurde zuletzt bis einschließlich 10. September 2021 verlängert. Es kann demnach sein, dass Beschäftigte nicht ins Büro zurückkehren können, selbst wenn sie das wollen. «Etwa weil es einfach zu eng ist. Viele Unternehmen sind aber dabei, Regelungen zu schaffen, die den Interessen der Beschäftigten gerecht werden», so Niedostadek.

Welche Corona-Regeln gelten dann jetzt am Arbeitsplatz?

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung schreibt weiterhin bestimmte Regeln, um den Infektionsschutz sicherzustellen. Dazu gehört laut Niedostadek zum Beispiel, dass Beschäftigten, die nicht zu Hause, sondern vor Ort arbeiten, nach wie vor zwei Tests pro Woche anzubieten sind.

Das gelte jedenfalls dann, wenn sich der Infektionsschutz nicht auch anders gewährleisten lässt. «Hier kommen die landläufigen 3G-Regeln ins Spiel, die auch für andere Einrichtungen wie Restaurants gelten, also neben getestet auch genesen und geimpft.»

Vieles hänge von den Begebenheiten vor Ort in den Unternehmen ab. «Dazu ist eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um etwaige Schutzmaßnahmen treffen zu können.» Das kann sich dann beispielsweise auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Pausen- und Arbeitszeiten oder auch den Mund-Nase-Schutz sowie anderes mehr auswirken. Leitlinie seien weiterhin die Kontaktreduzierung und die betrieblichen Hygienekonzepte.

Viele Unternehmen arbeiten mit einem Wechselmodell. Muss ich meinen Schreibtisch jetzt teilen?

Ein Recht auf einen eigenen Schreibtisch oder sogar ein eigenes Büro haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Niedostadek in der Regel nicht. Gerade, wenn man nicht mehr jeden Tag im Büro ist, habe man vielleicht nur noch einen Rucksack mit wichtigen Utensilien und werde sich dann einen Arbeitsplatz teilen oder an dem Tag schauen, wo sich ein freier Platz findet. Das ist auch als Desksharing bekannt, also geteilte Schreibtische.

Und wie sieht es mit meinem Arbeitsplatz zu Hause aus: Muss der nicht langsam mal vom Arbeitgeber vollständig eingerichtet werden?

Hier muss man zwischen Homeoffice und Telearbeit unterscheiden. Tele-Arbeitsplätze seien ausführlicher geregelt und im Prinzip fest eingerichtete Bildschirm-Arbeitsplätze, erklärt Niedostadek. «Auf Tele-Arbeitsplätze gibt es jedoch keinen Anspruch. Das muss zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten vereinbart werden.» Hat man sich geeinigt, dann gelten für Tele-Arbeitsplätze eigene Anforderungen, die in der Arbeitsstättenverordnung näher geregelt sind.

«Auf einem anderen Blatt steht das Homeoffice», so der Rechtsexperte. «Ein sehr vager Begriff.» Auch das Homeoffice könne ein fester Arbeitsplatz zu Hause sein, was dann einem Tele-Arbeitsplatz entsprechen würde. Gerade in Coronazeiten sei aber viel zu improvisieren gewesen. «Viele wurden ja dazu verdonnert und müssen vielleicht zwischen Küchentisch und Couch wechseln. Das ist dann kein klassischer Tele-Arbeitsplatz.»

Dennoch müssen Beschäftigte auch im Homeoffice ihrer Arbeit ordnungsgemäß nachgehen können. Die nötige Ausstattung müssen Arbeitgeber bereitstellen. Genauso gelten eine ganze Reihe von Arbeitsschutzvorschriften. Da gebe es allerdings eine rechtliche Grauzone, da manche Regelungen bislang explizit nur für die klassischen Telearbeitsplätze zutreffen.

Sind nach Monaten Isolation im Homeoffice jetzt Konflikte vorprogrammiert?

Nach der teilweisen oder kompletten Rückkehr aus dem Homeoffice werden die alten, sozialen Muster im Umgang sehr schnell wieder aktiv sein, da ist sich Konfliktmanagement-Trainer Timo Müller sicher. «So als sei man nie fortgewesen.»

Die Freude, der Isolation entkommen zu sein, werde manchem Team kurzfristig eine positive Dynamik geben. Das kann manche Konflikte sogar vergessen machen, so der Leiter des Instituts für Konfliktmanagement und Führungskommunikation (Ikuf).

Er gibt aber zu bedenken, dass andere nun wieder direkt auf ihre Konfliktgegner treffen. Er sieht auch, dass Konflikte zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Online-Rahmen wenig oder gar nicht ausgetragen wurden nun «nachgeholt» werden.

Müller empfiehlt Führungskräften grundsätzlich, das Gespräch mit ihren Mitarbeitern zu suchen, um diese sehr spezielle Zeit der Rückkehr gut zu begleiten. Es brauche «tendenziell mehr Beziehungsarbeit» als vor der Pandemie, so der Trainer.

Auch André Niedostadek rät vor allem, miteinander zu reden. «Im Moment landen bereits viele Streitfragen vor Gericht», so der Rechtswissenschaftler. Das sei einerseits gut, weil eine gerichtliche Entscheidung mehr Klarheit bringt. «Anderseits fördert das nicht unbedingt das Miteinander.» Im Fall der Fälle empfiehlt es sich, an eine außergerichtliche Konfliktlösung zu denken, etwa im Rahmen einer Mediation.

Ich bin mit der aktuellen Situation nicht zufrieden. Wie sage ich es meiner Führungskraft?

Wichtig ist laut Trainer Timo Müller an dieser Stelle, wie es mit der Feedback-Kultur im Team oder der Abteilung generell bestellt ist. Teams und Abteilungen, in denen bereits zuvor offen angesprochen wurde, wenn etwas als störend erlebt wird, haben Müller zufolge «gute Karten». Wo konstruktive Kritik eher nicht üblich ist, kann es schwerer werden.

Müller rät, in Gesprächen mit der Führungskraft Raum dafür zu schaffen, über Interessen und Konflikthaftes ins Gespräch zu kommen: Welche Bedürfnisse und Wünsche habe ich als einzelner Beschäftigter? Führungskräfte, die da bislang noch nicht getan hätten, seien gefragt, auch aktiv bei den Beschäftigten nachzuhören.

Der Konfliktforscher sieht auch eine anonyme Mitarbeiterbefragung als eine Möglichkeit, das Klima im Team und in der Abteilung offenzulegen. Ein «wirklichkeitsnahes Abbild der Lage» sei wichtig, damit Führungskräfte im Unternehmen wirklich wissen, was ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewegt.