Eigentum vermieten
Vorsicht: Standard-Mietverträge vollständig ausfüllen

21.09.2021 | Stand 13.10.2021, 17:43 Uhr

Mündliche Absprachen schriftlich festhalten: Wer einen Standard-Mietvertrag nutzt, sollte darauf achten, dass die wichtigsten Punkte geregelt sind.- Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Immobilieneigentümer sind nicht automatisch auch Verwaltungsprofis. Wer sein Eigentum vermietet, nutzt daher oft einen Standard-Mietvertrag. Der sollte möglichst vollständig ausgefüllt werden.

Wer seine Eigentumswohnung oder sein Haus vermietet, nutzt mitunter einen vorgefertigten Mietvertrag. Doch Vorsicht: Werden dabei einzelne Passagen nicht vollständig ausgefüllt oder angekreuzt, sind wesentliche Aspekte nicht geregelt, warnt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer.

Ebenfalls wichtig: Mündliche Absprachen, die vor dem Vertragsschluss getroffen worden sind, sollten konkret aufgeführt und von beiden Parteien unterschrieben werden. Im Zweifel kann der Vertrag festhalten, dass nichts vereinbart wurde.

Grundsätzlich sollte ein Mietvertrag die Bestandteile der Miete im Einzelnen auflisten sowie zwischen Kaltmiete und einzelnen Betriebskosten unterscheiden. Auch die Mietsache sollte konkret benannt und beschrieben werden. Ob Gartenanteil, Stellplatz oder Keller mit vermietet sind, sollte sich ebenfalls im Mietvertrag wiederfinden.