Nebenklage fordert Verurteilung mutmaßlicher IS-Terroristin

24.09.2021 | Stand 28.09.2021, 6:07 Uhr

Die Angeklagte Jennifer W. betritt den Gerichtssaal.- Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild

Im Prozess gegen die IS-Rückkehrerin und mutmaßliche Terroristin Jennifer W. vor dem Oberlandesgericht München hat auch die Nebenklage eine Verurteilung gefordert. Die junge Frau soll dabei zugesehen haben, wie ein fünf Jahre altes, jesidisches Mädchen in der Stadt Falludscha im Irak verdurstete - in der Mittagssonne angekettet in einem Innenhof. Die Mutter des Kindes tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Ihre Anwältin schloss sich in weiten Teilen der Bundesanwaltschaft an, die lebenslange Haft verlangt.

Die Frau aus Lohne in Niedersachsen habe durch Untätigkeit den Tod des Mädchens zu verantworten, hatte die Anklagebehörde in ihrem Plädoyer argumentiert. Sie sei unter anderem der Versklavung mit Todesfolge, der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Kriegsverbrechen schuldig.

Die Bundesanwaltschaft war im Laufe des Prozesses vom Vorwurf des vollendeten auf den des versuchten Mordes durch Unterlassen umgeschwenkt, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) erläuterte. Das liege daran, dass unklar sei, wann genau das Mädchen nicht mehr zu retten gewesen sei. Im Gegensatz dazu forderte die Nebenklage ein Urteil wegen vollendeten Mordes.

Für den 1. Oktober ist das Plädoyer der Verteidigung geplant. Die Anwälte von Jennifer W. kündigten außerdem eine umfangreiche Stellungnahme ihrer Mandantin im Rahmen des sogenannten letzten Wortes an. Das Urteil wird nach Gerichtsangaben voraussichtlich frühestens am 13. Oktober fallen.