Amtsgericht entscheidet gegen Maskenpflicht an Schule

13.04.2021 | Stand 14.04.2021, 23:10 Uhr

Volker Hartmann/dpa/Illustration

Ein Familiengericht im oberbayerischen Weilheim hat ein Kind von der Maskenpflicht in seiner Schule befreit. In dem Beschluss ordnete das Gericht am Dienstag an, dass die Schulleitung dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf. Wie eine Sprecherin des Gerichtes mitteilte, gelte die Entscheidung allerdings nur für diesen Einzelfall (Az. 2 F 192/21). Zuvor hatte die Online-Plattform «Tichys Einblick» berichtet.

Auch das Kultusministerium wies darauf hin, dass es sich um eine familiengerichtliche Einzelentscheidung handelt. Der Beschluss habe keine Auswirkungen auf bestehende Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen im Freistaat. Die Regelungen seien auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig eingestuft worden. Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht würden deshalb für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler unverändert gelten.

Geklagt hatten in Weilheim die Eltern des Kindes. Das Verfahren wurde vor einer Familienrichterin geführt, die über eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch die Masken zu entscheiden hatte. Dies sah das Gericht durch die an der Realschule geltenden Corona-Vorschriften als gegeben an. Die Richterin bezog sich auch auf Professor Christof Kuhbandner von der Universität Regensburg. Der Psychologe hatte bereits in der Vergangenheit auf mögliche negative Nebenwirkungen für Schüler hingewiesen.

Das Amtsgericht Weilheim entschied auch, dass das Kind an der Realschule nun wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden dürfe. Grundsätzlich wird durch die Gerichtsentscheidung aber nicht die entsprechende Verordnung gekippt. Denn für eine solche rechtliche Überprüfung wäre nicht das Amtsgericht zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte.

Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht bereits gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden. Das Thüringer Bildungsministerium hatte daraufhin «gravierende verfahrensrechtliche Zweifel» an der Entscheidung angemeldet. Die AfD im bayerischen Landtag forderte hingegen die Staatsregierung in München auf, die Verordnungen zu ändern, weil sich diese «längst als unsinnig und schädlich erwiesen» hätten.