Anmeldung ab sofort möglich
Impfung – Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflege und Grund-, Sonder- oder Förderschulen

01.03.2021 | Stand 19.03.2021, 0:34 Uhr

Foto: 123rf.com

Gemäß der Ersten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 24. Februar 2021 gehören Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind, zum Personenkreis der hohen Priorität und können sich somit ab sofort zur Corona-Schutzimpfung anmelden.

Von Stadt Regensburg/Pressemitteilung

Regensburg. Impfberechtigt ist das gesamte Personal, das an den genannten Schularten eingesetzt wird, inklusive des Verwaltungspersonals, Erzieherpraktikanten und des Personals in der Mittags- und Nachmittagsbetreuung. Dazu gehören auch Externe, wie beispielsweise Schulbegleiter oder die Jugendsozialarbeit an Schulen. Die Online-Registrierung für Impftermine erfolgt über das zentrale Portal im Internet unter www.impfzentren.bayern.

Nach Informationen des zuständigen Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wird es voraussichtlich ab 3. März 2021 möglich sein, eine berufliche Indikation bei der Anmeldung auszuwählen. Impfberechtigte des genannten Personenkreises, die sich bereits über das Online-Registrierungsportal des Freistaates Bayern zur Corona-Schutzimpfung angemeldet haben, müssen, um die berufliche Identifikation auswählen zu können, ihre Anmeldung aktualisieren. Nach der Registrierung erfolgt eine Benachrichtigung per Mail, sobald Termine verfügbar sind. Die berufliche Identifikation erzeugt im System eine priorisierte Terminvergabe. Diese Termine können direkt über den per Mail versendeten Link gebucht werden. Dieser Link behält seine Gültigkeit, bis ein freier Termin gebucht wird. Wichtig ist zu beachten, dass eine Impfung nur durchgeführt werden kann, wenn am Impftermin die Priorisierung nachgewiesen wird.

Text: Stadt Regensburg