Jugendringe verärgert
Bislang kein „Click/Call and Collect“ für Einrichtungen der Jugendarbeit

19.02.2021 | Stand 19.03.2021, 15:41 Uhr

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Kinder und Jugendliche werden immer noch ausschließlich als Schüler oder Besucher von Kindertagesstätten gesehen. Das kritisieren der Vorsitzende des Regensburger Stadtjugendrings, Philipp Seitz, und der Bayerische Jugendring.

Von Stadtjugendring Regensburg/Pressemitteilung

Regensburg/Landkreis Regensburg. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben müsse der Stadtjugendring auch seine „To go“-Angebote für die Jugendarbeit vorübergehend einstellen. Der Bayerische Jugendring kritisiert die jüngste Entscheidung des Gesundheitsministeriums, wonach sogenannte „Click/Call and Collect“-Angebote für die Jugendarbeit weiterhin verboten sind.

Jugendring-Präsident Matthias Fack erklärt hierzu: „Eine verantwortungsvoll gestaltete Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung käme den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen in Zeiten von Lockdown und Kontaktbeschränkungen wenigstens ein Stück weit entgegen und wäre trotz der geltenden Corona-Einschränkungen vertretbar.“ Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb „Click/Call and Collect“-Modelle für die Wirtschaft sofort möglich gemacht wurden, Bibliotheken dies nun ebenfalls dürften, aber Jugendarbeit nicht einmal in diesem Bereich ermöglicht werde.

Die Politik interessiere sich nicht für die tatsächlichen Bedürfnisse der Jugend. Auf Gastronomie oder den Einzelhandel liege stattdessen der Fokus: Hier sind entsprechende „Click/Call and Collect“-Angebote unter bestimmten Voraussetzungen bereits erlaubt. Im Einzelhandel können Kunden Waren online oder telefonisch vorbestellen und später abholen. „Die Jugendarbeit in Bayern hat zwischen Pfingsten und Dezember bewiesen, dass sie ihre Angebote verantwortungsvoll und mit den gebotenen Vorgaben für Gesundheitsschutz und Hygiene gestalten kann – insbesondere bei den Ferienangeboten im Sommer und Herbst“, erläutert Fack.

Durch eine Erweiterung der bestehenden „Click/Call and Collect“-Regelungen hätten Kinder und Jugendliche zumindest die Möglichkeit, Spielmaterial und Sportgeräte auszuleihen. Bis November 2020 war das auch möglich. In vielen Landkreisen und Städten könnten unter anderem Jugendzentren oder Einrichtungen der Kommunalen und gemeindlichen Jugendarbeit entsprechende Angebote zur Verfügung stellen. „Es gibt für mich keinen Grund, warum Einrichtungen der Jugendarbeit die Möglichkeit eines Ausleih-Angebots zum Abholen verwehrt bleiben sollte“, sagt auch Jugendring-Vorsitzender Philipp Seitz.

Der BJR hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche die größten Leidtragenden der SARS-CoV-2-Pandemie sind. „Strenge Kontaktbeschränkungen sowie geschlossene Schulen und Kitas treffen insbesondere junge Menschen hart, weil sie Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswirklichkeit deutlich stärker einschränken als Erwachsene“, analysiert Fack. Aus Sicht des BJR muss die Politik deutlich machen, dass sie die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen bei den anstehenden Entscheidungen über Öffnungen mit im Blick hat – und zwar aus dem Blickwinkel junger Menschen, nicht allein aus Elternsicht.