Infos aus dem Landratsamt
Kostenfreie Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule

07.04.2021 | Stand 07.04.2021, 10:29 Uhr

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Für viele Eltern steht in den nächsten Wochen die Entscheidung über den Übertritt ihres Kindes an eine weiterführende Schule an. Dabei ist auch die Frage der kostenlosen Schülerbeförderung von Bedeutung.

Von sms/pm

Straubing-Bogen. Nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges haben Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen wie Realschulen, Gymnasien und Wirtschaftsschulen in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 einen Beförderungsanspruch durch den Landkreis Straubing-Bogen, soweit der Schulweg länger als 3 km ist oder eine dauernde Behinderung der Schülerinnen und Schüler die Beförderung erfordert und der gewöhnliche Aufenthalt im Landkreis Straubing-Bogen liegt.

Grundsätzlich steht die Wahl der Schule frei. Die Kosten der Schülerbeförderung können jedoch nur vom Landratsamt übernommen werden, wenn die nächstgelegene Schule besucht wird. Dies ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Auf die Entfernung kommt es hierbei nicht an. Für die Bestimmung der nächstgelegenen Schule sind ausschließlich die Beförderungskosten maßgebend.

Beim sprachlichen Gymnasium tritt an die Stelle der Ausbildungsrichtung die erste Fremdsprache, die gewählt wird. Die künftigen Fünftklässler des Johannes-Turmair-Gymnasiums können zwischen Latein und Englisch als erste Fremdsprache wählen. Sofern Englisch als erste Fremdsprache gewählt wird, ist zu prüfen, ob dieses Gymnasium auch die nächstgelegene Schule ist. Falls Latein gewählt wird, ist der Beförderungsanspruch ab der 8. Klasse erneut zu prüfen, wenn dann nicht die sprachliche, sondern die naturwissenschaftlich-technologische Ausbildungsrichtung gewählt wird, weil in diesem Fall möglicherweise ein anderes Gymnasium die nächstgelegene Schule ist.

Der Landkreis erfüllt seine Verpflichtung als Aufgabenträger grundsätzlich im Zusammenwirken mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges wird nur anerkannt, wenn ein besonders beschwerlicher oder besonders gefährlicher Schulweg vorliegt oder die Fahrten insgesamt wirtschaftlicher sind. Der Antrag auf Anerkennung der notwendigen Beförderung mit dem privaten Pkw ist bis zum Beginn des neuen Schuljahres einzureichen. Wenn die Beförderung mit dem Bus oder der Bahn erfolgt, erhalten die Schüler und Schülerinnen die kostenfreie Fahrtkarte über die Schule, denn der entsprechende Antrag erfolgt hierzu in der Regel im Rahmen der Schulanmeldung.

Für Fragen zur Schülerbeförderung stehen Ihnen im Landratsamt Straubing-Bogen die zuständigen Sachbearbeiter unter der Tel. 09421/973-217 oder -526 gern zur Verfügung.