Corona-Tests in den Schulen
„Vertrauen wird nicht erwidert“

15.04.2021 | Stand 15.04.2021, 10:41 Uhr

Die beiden Schülerinnen Emilie Malawski (vorne, 18) und Lena Walter (18) verteidigen das Recht auf Bildung gegen die fortlaufenden Einschnitte. Foto: Goncagül Tekce

Lange waren sie erwartet worden: die Corona-Selbsttests. In Schulen führen sie zu vielen Fragen – und auch zu mancher Kritik.

Von Veronika Bayer

Region. Frust. Unmut. Unverständnis. Das schlägt momentan der Praxis der Selbsttests in Schulen aus Reihen von Lehrern, Schülern und Eltern entgegen. Ein Hauptkritikpunkt ist, dass zuhause durchgeführte Selbsttests nicht zulässig sind. Zur Kritik am Testkonzept der Staatsregierung kommen auch viele Fragen.

Wer seit Montag auch in der Region Landshut wieder zum Präsenzunterricht in die Schule gehen will, der darf das gemäß Beschluss des Ministerrats vom 7. April nur, wenn er einen „aktuellen“, negativen Covid-19-Test vorweisen kann. Alle anderen werden auf Homeschooling verwiesen – ohne ihnen dort jedoch eine echte Perspektive zu bieten, kritisiert Mutter Michaela Stegbauer aus Landshut. Ihr Sohn besucht die vierte Klasse einer städtischen Grundschule, für ihn geht es um den Übertritt: „Es ist völlig unklar, wie das gehen soll. Wenn eine Lehrerin vor der Klasse Unterricht hält, kann sie schlecht zugleich in Distanzunterricht betreuen. Wie werden Noten erhoben?“

Das Kultusministerium versichert auf Anfrage, dass Leistungsnachweise auch von Schülern erbracht werden können, die ohne negatives Testergebnis am Distanzunterricht teilnehmen. „Wir stellen durch die Selbsttests an den Schulen sicher, dass die Tests zuverlässig und regelmäßig stattfinden“, so ein Sprecher des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

„Lehrerverbände wehren sich gegen die Tests in den Klassenzimmern“, titelt eine aktuelle Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände (abl). Die Vertreter von Bayerischem Philologenverband, Bayerischem Realschullehrerverband, Vorsitzende der Katholischer Erziehergemeinschaft (KEG) und dem Verband der Lehrkräfte an beruflichen Schulen würden, so der abl, „grundsätzlich die generelle Testpflicht für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler begrüßen“, lehnten jedoch Tests nach dem gemeinsamen Schulweg in den Klassenzimmern ab. „Klassenzimmer sind keine Testzentren. Sie sind Schutzräume und stehen für Sicherheit und Geborgenheit“, so Walburga Krefting, Vorsitzende der KEG. Es sei unverständlich, weshalb die Selbsttests nicht außerhalb der Schule, etwa zuhause oder beim Arzt, durchgeführt werden.

Ähnlich sehen es auch die beiden Schülerinnen Lena Walter (18) und Emilie Malawski (18). Die beiden jungen Frauen besuchen die 12. Klasse einer Fachoberschule im Landkreis Schwandorf und stehen kurz vor ihrem Fachabitur. Ganz abstrus sei es, sagen sie, nach einer eben erst erfolgten Testung mit negativem Ergebnis die Maske weiter tragen zu müssen: „Wir haben gefragt. Es hieß, die Tests seien nicht sicher. – Die ganzen widersprüchlichen Behauptungen führen dazu, dass man beginnt, sein Mindset komplett umzustellen.“

Für das Ministerium gehören laut Auskunft die Tests nur als Teil zu einem „umfassenderen Gesamtplan“, der es einzig erlauben solle, Präsenzunterricht wieder möglich zu machen. Zudem heißt es, die Maßnahmen setzen die Infektionsschutzverordnung des Gesundheitsministeriums um.

Bedenken bestehen von Seiten der Schülerinnen auch im Hinblick auf die rare Unterrichtszeit: „Müssen alle Klassenkammeraden die aufwendige Prozedur durchlaufen, wenn jemand positiv in die Schule gekommen ist? Die Regierung erwartet von uns Vertrauen in ihre Arbeit, doch uns wird keines entgegengebracht.“ Es sei erniedrigend, so behandelt zu werden, außerdem ein „unglaublicher Druck und Zwang“.

Dem schließt sich auch Mutter Michaela Stegbauer aus Landshut an: „Erst hieß es, die Tests sollten freiwillig sein. Nun sind sie Pflicht. Ich komme mir als Mutter vor, als werde eine Pistole auf die Brust gesetzt, wie: Friss oder stirb.“ Warum die Eltern so übergangen und ihnen jede Verantwortung entzogen werde, sei unverständlich: „Mich als Mutter macht das wirklich wütend. Wer haftet für Personenschäden – wie etwa Mobbing, wenn ein positives Kind aus dem Klassenzimmer geführt wird? Wie soll der Schutz von medizinischen Daten sichergestellt werden?“

Das Kultusministerium versichert auf Anfrage, dass mit den Testergebnissen „sensibel“ umgegangen werde und dass im Verletzungsfall die Schülerunfallversicherung eintrete. Schulen seien im Umgang mit kranken Schülern erfahren.

Die beiden Schülerinnen, die aus Schwandorf sprechen, überzeugt das aber nicht. Beide sind sich einig: „Bildungspflicht ist keine Einbandstraße, wir haben auch ein Recht auf Bildung. Das kann man nicht plötzlich an die Bedingung eines medizinischen Tests im Klassenzimmer knüpfen, der dort sinnfrei wird. Wenn wir das nicht mitmachen, werden wir ausgeschlossen. Ist unsere Bildung ziemlich egal?“